AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Canesano AG (nachfolgend "Firma"). Die Firma bietet Physio- und Hydrotherapie sowie andere Therapieformen für Hunde an. Des Weiteren bietet die Firma Ausbildungen zum/zur Hundephysiotherapeut/in und Weiterbildungen im Bereich manuelle Therapie und Hydrotherapie sowie Kurse in diversen kynologischen Bereichen an.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch das Bezahlen der jeweiligen, von der Firma verlangten, Therapie-, Ausbildungs- und Kursgebühren sowie der Terminvereinbarung resp. Anmeldung zum Kurs/zur Ausbildung zustande. Die Anmeldung respektive die Terminvereinbarung kann schriftlich oder mündlich erstellt / gemacht werden. Durch die Anmeldung / Terminvereinbarung, respektive durch die Bezahlung der von der Firma geforderten Gebühren kommt automatisch die Akzeptanz der AGB, der jeweiligen Gebühren und der mit der Anmeldung auf die jeweilige Ausbildung / Kurs / Therapie verbundenen Bedingungen der Firma gegenüber dem Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Abmachungen verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
4. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung oder Barzahlung.
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die Firma kann vom Kunden ohne Begründung eine Anzahlung verlangen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent). Die Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegenüber der Firma ist nicht zulässig. Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
5. Pflichten der Firma
5.1 Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.
5.2 Hilfspersonen
Die Firma hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie hat dabei sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Beibringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma. Der Abschluss von geeigneten Versicherungen (Haftpflicht- und Unfallversicherung) ist alleinige Sache des Kunden.
7. Lehrgang zum Hundekrankengymnast/zur Hundekrankengymnastin
7.1 Zweck des Lehrgangs
Der Teilnehmer soll durch den Lehrgang die ersten Grundkenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Hundephysiotherapie erlernen. Nähere Angaben ergeben sich aus den mitgeteilten Ausbildungsinhalten.
7.2 Lehrgang
Die Ausbildung besteht aus einem 1-jährigen Lehrgang und wird auf 12 mal 3 Tage (Total 36 Tage) verteilt. Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Firma statt.
7.3 Pflichten der Firma während dem Lehrgang
Die Firma verpflichtet sich am 1. Kurstag das Lehrmaterial auszuhändigen. Der Lehrgang wird von verschiedenen internen sowie externen Instruktoren (Tierärzte, Tiermedizinstudenten, Verhaltensmedizinern, etc.) abgehalten. Die Firma behält sich vor, bezüglich der Dozenten Änderungen vorzunehmen und ggf. Die Unterrichtstage zu ändern. Kann ein Teilnehmer die Unterrichtstage nicht
besuchen, werden diese nicht extra für den Teilnehmer wiederholt. Das Ausbildungszentrum ist nicht verpflichtet, bei der Terminfestlegung der Ausbildungstage auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmer Rücksicht zu nehmen.
7.4 Pflichten der Teilnehmer während dem Lehrgang
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung und die Anweisungen der Dozenten zu befolgen. Ein Nichtbefolgen kann zum Ausschluss aus dem Lehrgang führen. Dabei werden die Kosten / Gebühren für die jeweilige Ausbildung nicht rückerstattet. Neben den 3 Ausbildungstagen (monatlich) muss jeder Teilnehmer zusätzlich mit einem monatlichen Arbeitsaufwand von ca. 50 Stunden für Hausaufgaben / Selbststudium rechnen. Ist es einem Teilnehmer nicht möglich, die Unterrichtstage zu besuchen, hat er sich vorgängig telefonisch oder per E-Mail abzumelden. Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die durch die Firma zur Verfügung gestellten Ausbildungsgeräte sorgfältig zu behandeln. Jegliche Beschädigungen besagter Ausbildungsgeräte können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
7.5 Abschlussprüfung
Abgeschlossen wird der Lehrgang durch eine ausführliche schriftliche und mündliche Prüfung. Zur Prüfung zugelassen werden nur die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, welche 90% (neunzig Prozent) der Unterrichtstage besucht und die geforderte schriftliche Abschlussarbeit in genügender Form termingerecht eingereicht haben. Die Abschlussarbeit muss mindestens mit einer Note 4 bestanden werden, andernfalls kann keine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen. Unter besonderen Umständen (z.B. Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, etc.) kann die Firma auch bei nicht erfüllen der notwendigen Anforderungen eine Zulassung zur Abschlussprüfung aussprechen. Dieser Entscheid wird individuell geprüft. Hierbei ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Bei nicht bestehen der Abschlussprüfung kann diese einmalig im folgenden Ausbildungslehrgang wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr von 400 (vierhundert) CHF ist dabei erneut zu bezahlen.
7.6 Gebühren und Kosten für den Lehrgang
Die Gesamtkosten des Lehrgangs betragen 9800 (neuntausendachthundert) Franken. Die Prüfungsgebühr beträgt zusätzlich 400 (vierhundert) Franken. Nach Erhalt der definitiven Kursbestätigung und bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn ist der Betrag des Lehrgangs vollständig zu bezahlen. Die Prüfungsgebühr kann am 1. Prüfungstag bezahlt werden. Zur Terminannullation siehe Punkt Terminannullation der AGB.
7.7 Wechsel in einen zukünftigen Lehrgang
Ein Wechsel eines Teilnehmers in einen anderen als den angemeldeten Lehrgang ist grundsätzlich nicht möglich. Unter speziellen Umständen kann die Geschäftsleitung einem Teilnehmer erlauben, in einen anderen, durch die Geschäftsleitung festgelegten Lehrgang zu wechseln. Der Teilnehmer wird dabei auf Entschluss der Geschäftsleitung in einen Lehrgang nach Wahl der Geschäftsleitung transferiert. Nach einem aussergewöhnlichen, einmaligen Transfer ist ein erneuter Transfer in einen anderen Lehrgang nicht mehr möglich und die Lehrgangsgebühren für einen bezahlten Lehrgang werden nicht rückerstattet. Wie bereits erwähnt, ist ein Transfer grundsätzlich nicht möglich, die Geschäftsleitung kann ein dementsprechendes Gesuch prüfen und unterspeziellen Umständen gutheissen. Die dadurch entstehenden Kosten müssen durch den Teilnehmer getragen und vor dem Transfer in den neuen Lehrgang bezahlt werden. Verlässt ein Teilnehmer einen Lehrgang, können die Lehrgangsgebühren nicht rückerstattet werden. Wird ein Gesuch auf einen Transfer eines Teilnehmers gutgeheissen, der Teilnehmer tritt den neuen Lehrgang jedoch nicht an, können keine Lehrgangsgebühren rückerstattet werden und die Kosten für den Transfer werden trotzdem in Rechnung gestellt / müssen trotzdem bezahlt werden.
8. Terminannullation
8.1 Fristen
Bei vereinbarten Terminen im Bereich der Dienstleistung «Therapie» und ähnliches ist eine Absage bis 24 (vierundzwanzig) Stunden vor Therapiebeginn / Termin kostenlos. Im Bereich der Dienstleistung «Ausbildung», «Weiterbildung» oder «Kurs» und ähnliches ist eine Abmeldung bis 14 (vierzehn) Tage nach erfolgter Anmeldung zum/r jeweiligen Ausbildung, Weiterbildung oder Kurs kostenlos. Danach, also bei einer fehlenden oder verspäteten Absage / Abmeldung werden folgende Kosten fällig:
Ø Bereich Therapie: 100% (hundert Prozent) des vereinbarten Preises.
Ø Bereich Ausbildung, Weiterbildung oder Kurs: 100% (hundert Prozent) des vereinbarten Preises.
9. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
10. Haftung
Die Firma schliesst jegliche Haftung für direkte und indirekten Schäden sowie Mangelfolgeschäden vollumfänglich aus. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird im selben Rahmen ausgeschlossen. Der Kunde kann für jegliche durch ihn verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Er ist zudem verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
11. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem sind jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt. Im Besonderen ist es verboten, durch die Firma abgegebene Diplome und Zertifikate zu verändern oder zu verwenden, ohne zuvor die ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis der Firma einzuholen. Auch darf ohne die Erlaubnis der Firma nicht mit deren Namen / Produkten / Dienstleistungen für eigene oder fremde Zwecke geworben werden. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welches Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
12. Datenschutz
Die Firma darf, die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
13. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website durch die Firma in Kraft. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB nachträglich mündlich oder schriftlich zugestimmt.
14. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
16. Vertraulichkeit
Alle Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
17. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten.
Die Firma kann dem Kunden in diesem Fall ein bereits geleistetes Entgelt teilweise zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.
